- Pflanzgebot
- ist nach BauGB § 9 (1) 25.a) das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt, so kann die Gemeinde Grundstückseigentümer im Geltungsbereich dieses B-Plans durch Bescheid zur Bepflanzung verpflichten.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens . 2015.